Wir nehmen uns für Sie ganz persönlich sehr viel Zeit.

Daher müssen wir bei Terminen, die unentschuldigt nicht wahrgenommen, bzw. die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, diese Zeit in voller Höhe in Rechnung stellen.

Bei Terminen die 2 Werktage vorher abgesagt werden, erheben wir 50% des vereinbarten Honorars.
Dies gilt auch im Krankheitsfall.