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Wir nehmen uns für
Sie ganz persönlich sehr viel Zeit.
Daher
müssen wir bei Terminen, die unentschuldigt nicht wahrgenommen,
bzw. die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, diese
Zeit in voller Höhe in Rechnung stellen.
Bei Terminen
die 2 Werktage vorher abgesagt werden, erheben wir 50% des vereinbarten
Honorars.
Dies gilt auch im Krankheitsfall. |